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Hennes, Virginia-Betrice
Das elterliche Züchtigungsrecht - Ein derogierter Rechtfertigungsgrund?
Kovac, J.
978-3-8300-4865-7
1. Aufl. 2010 / 380 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Strafrecht in Forschung und Praxis. Band: 175

Das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung hat uns eine Fassung des § 1631 Abs. 2 BGB beschert, die das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung festschreibt und körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen für unzulässig erklärt. Damit scheint dem, was die strafrechtliche Rechtsprechung und auch große Teile der Strafrechtslehre unter dem namentlich für einfache Körperverletzungen in Anspruch genommenen Rechtfertigungsgrund des elterlichen Züchtigungsrechts verstanden haben, der Boden entzogen. Der Schluss, es gebe kein elterliches Züchtigungsrecht mehr und erst Recht der, folglich seien körperliche Züchtigungen gegenüber Kindern strafbar, hat sich aber als vorschnell erwiesen. Denn einerseits hat der Gesetzgeber selbst eine mehrdeutige Begründung abgegeben, die einer Kriminalisierung der Eltern entgegensteht, zum anderen melden sich Stimmen, die das Strafrecht vom Zivilrecht unabhängig oder die den Eingriff des Gesetzgebers in das elterliche Züchtigungsrecht sogar als verfassungswidrig ansehen. Wieweit Strafbarkeit oder Straflosigkeit bei elterlichen Züchtigungen heute reichen, ist Gegenstand des Buches.